Gesellschaftsrecht · São Paulo

Gesellschafterausstieg und Beteiligungsbewertung in Brasilien

Ein Gesellschafter scheidet aus — aus eigener Entscheidung, durch Beschluss der übrigen oder per Gerichtsentscheid. Die Gesellschaft läuft weiter, und eine Frage entscheidet alles: was die ausscheidende Beteiligung wert ist.

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Kurz gesagt

Das brasilianische Recht nennt das keinen „Exit". Es nennt es Auflösung der Gesellschaft in Bezug auf einen Gesellschafter: Die Gesellschaft besteht fort, die Bindung dieses Gesellschafters endet. Es gibt drei Wege — das Ausscheiden auf Initiative des Ausscheidenden, den Ausschluss auf Initiative der übrigen und die Teilauflösungsklage nach Art. 599 bis 609 der Zivilprozessordnung, wo keine Einigung möglich ist. Welcher Weg auch gewählt wird, die teure Stufe folgt: die Beteiligungsbewertung.

Szenarien

Durch welche Tür der Gesellschafter ausscheidet.

  • Ausscheiden aus einer Gesellschaft auf unbestimmte DauerArt. 1.029 des Zivilgesetzbuchs erlaubt einem Gesellschafter das Ausscheiden durch Mitteilung an die anderen, mindestens sechzig Tage im Voraus.
  • Außergerichtlicher Ausschluss aus wichtigem GrundNur wenn der Gesellschaftsvertrag es erlaubt. Art. 1.085 erfordert eine Mehrheit von mehr als der Hälfte des Kapitals und unbestreitbar schwere Handlungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.
  • Gerichtlicher AusschlussArt. 1.030 erlaubt den Ausschluss vor Gericht, auf Initiative der Mehrheit der verbleibenden Gesellschafter, bei schwerer Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten.
  • Übertragung von GeschäftsanteilenWo es einen Käufer gibt, wird der Ausstieg verhandelt statt verhängt, mit Preis und Sicherheit in einer Urkunde.
  • Tod eines GesellschaftersErben treten nicht automatisch in die Gesellschaft ein. Art. 1.028 verlangt normalerweise die Liquidation des Anteils, vorbehaltlich des Gesellschaftsvertrags, einer von den verbleibenden Gesellschaftern gewählten Auflösung oder einer Vereinbarung mit den Erben über die Nachfolge.
  • Teilauflösung vor GerichtWo nichts vereinbart wird, beendet die Klage nach Art. 599 bis 609 die Bindung und bewertet die Beteiligung im selben Verfahren.
Wo das Geld ist

Bewertung: Stichtag, Kriterien und Sachverständiger.

Diese Regeln hängen vom Gesellschaftstyp ab; Aktiengesellschaften haben ihr eigenes Regime. Art. 1.085 erfordert die gesetzliche Mehrheit und enthält eine verfahrensrechtliche Ausnahme für Zweimann-Gesellschaften. Das Ausscheiden kann ohne Verfahren vereinbart werden; Teilauflösungsverfahren können das Verhältnis, die Bewertung oder beides behandeln. Art. 1.032 schafft keine universelle persönliche Haftung und erfordert auch die Prüfung späterer Verbindlichkeiten, solange die Einreichung nicht beantragt wurde.

Der Bewertungsstichtag. Art. 1.031 des Zivilgesetzbuchs verlangt, dass der Geschäftsanteil auf der Vermögenslage der Gesellschaft zum Auflösungszeitpunkt liquidiert wird, festgestellt auf einer eigens zu diesem Zweck erstellten Bilanz, und binnen neunzig Tagen nach der Liquidation in Geld gezahlt wird, sofern Vereinbarung oder Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsehen. Beim unmotivierten Ausscheiden setzt die Zivilprozessordnung dieses Datum auf den sechzigsten Tag nach Zugang der Kündigung des Ausscheidenden bei der Gesellschaft — eine Lesart, die der Superior Tribunal de Justiça 2019 bestätigte.

Die Kriterien. Eine gültige Bewertungsklausel steuert die Berechnung, vorbehaltlich gesetzlich verfügbarer Überprüfung. Schweigt der Vertrag, füllt Art. 606 der Zivilprozessordnung die Lücke: Reinvermögen auf einer Feststellungsbilanz, mit dem Auflösungszeitpunkt als Referenz und Bewertung der Vermögenswerte und Rechte, körperlich und immateriell, zu Veräußerungspreisen, unter gleicher Bewertung der Verbindlichkeiten. Ohne Klausel können also Marke, Kundenstamm und Firmenwert in die Berechnung eingehen, wenn technisch belegt — ohne Doppelzählung und ohne automatische Hinzurechnung aller künftigen Gewinne.

Wer misst — und was bleibt. Vor Gericht fasst Art. 604 alles in eine Entscheidung: Der Richter setzt den Auflösungszeitpunkt fest, definiert die Kriterien im Lichte des Gesellschaftsvertrags und bestellt den Sachverständigen, wobei er die Hinterlegung des unbestrittenen Teils anordnet, den der frühere Gesellschafter sofort abheben darf. Und das Ausscheiden löscht die Vergangenheit nicht: Art. 1.032 hält den Ausscheidenden bis zu zwei Jahre nach Einreichung der Auflösung beim Handelsregister für frühere Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar.

Schritt für Schritt

Wie wir es führen.

  1. Den Gesellschaftsvertrag lesen, bevor sich etwas bewegtAusscheidensklausel, Ausschlussklausel, Bewertungsklausel und Quorum: Dieser Satz bestimmt den Weg.
  2. Kündigung oder Einberufung in der richtigen FormMitteilung mit Empfangs- und Datumsnachweis oder einberufene Versammlung mit bestimmter Tagesordnung und Anhörungszeit.
  3. Über Kriterien verhandeln, nicht nur über die ZahlEinigung über Bewertungsstichtag, Methode und Zahlungsbedingungen erledigt schneller als Streit über die Endzahl.
  4. Änderung und EinreichungAusstiegsurkunde, Kapitalanpassung und Einreichung beim Handelsregister, mit Wirkungen auf Banken, Verträge und Steuerbehörden.
  5. Teilauflösung und SachverständigenbeweisDie Klage nach Art. 599 bis 609, Hinterlegung des unbestrittenen Teils und Überwachung des Buchführungssachverständigen.
Vor dem Gespräch

Was Sie zur ersten Prüfung mitbringen sollten.

Unterlagen, die die Analyse beschleunigen

Mit diesem Material können wir im ersten Gespräch sagen, welcher Ausstiegsweg offensteht und welche Kriterien voraussichtlich vorherrschen.

  • Konsolidierter Gesellschaftsvertrag und jede Änderung
  • Gesellschaftervereinbarung, falls vorhanden
  • Protokolle von Gesellschafterversammlungen
  • Zwischen Gesellschaftern ausgetauschte Mitteilungen
  • Abschlüsse der letzten Jahre
  • Geschäftsführervergütung, Gewinne und Entnahmen
  • Darlehen und Einlagen der Gesellschafter

Informative Inhalte gemäß Regel 205/2021 des brasilianischen Anwaltverbands — sie ersetzen keine Prüfung Ihres Falls. Unser Honorarangebot wird schriftlich nach der ersten Prüfung vorgelegt.

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Wer es betreut

Wer diese Arbeit leitet.

Renato Falchet
Renato Falchet

Gründungspartner von Falchet e Marques (OAB/SP 344.334). Postgraduierter in Wirtschaftsrecht (FGV) und Erbrecht (PUC-Campinas), berät er zu Gesellschafts-, Unternehmens- und Vertragsrecht sowie Datenschutz — Spezialist für Nachlassplanung und Unternehmensnachfolge. Direkt auf den Punkt, ohne Juristenjargon.

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Häufig gefragt

Häufige Fragen.

Der Gesellschaftsvertrag sagt zum Ausscheiden nichts. Kann ein Gesellschafter trotzdem aussteigen?

Bei einer Gesellschaft auf unbestimmte Dauer nach Art. 1.029 des Zivilgesetzbuchs kann das Ausscheiden durch Mitteilung an die anderen Gesellschafter mit mindestens sechzig Tagen Vorlauf ausgeübt werden. Gesellschaftstyp und maßgebliche Regeln sind zu prüfen. Schweigen im Gesellschaftsvertrag erzwingt kein Verfahren: Die Bewertung kann vereinbart werden, bei verbleibendem Streit ist ein Gerichtsverfahren zu erwägen.

Kann ein Gesellschafter ohne Gericht ausgeschlossen werden?

Bei einer Limitada erfordert der Ausschluss aus wichtigem Grund nach Art. 1.085 eine Vertragsklausel, die gesetzliche Mehrheit von mehr als der Hälfte des Kapitals und schwerwiegende Pflichtverletzungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Benachrichtigungs- und Anhörungsregeln gelten, mit einer verfahrensrechtlichen Ausnahme für Gesellschaften mit nur zwei Gesellschaftern; der Grund und die übrigen Voraussetzungen entfallen nicht. Der gerichtliche Ausschluss nach Art. 1.030 und andere gesetzliche Gründe sind gesondert zu prüfen.

Welches Datum steuert die Bewertung?

Der Auflösungszeitpunkt, der mit dem Grund des Ausscheidens variiert. Beim unmotivierten Ausscheiden setzt der Code ihn auf den sechzigsten Tag nach Zugang der Kündigung des Ausscheidenden bei der Gesellschaft (Art. 605, II). Im Verfahren lässt Art. 604 den Richter das Datum festsetzen, die Kriterien definieren und den Sachverständigen bestellen.

Was geht in die Berechnung ein?

Eine gültige Bewertungsklausel steuert die Berechnung, vorbehaltlich gesetzlich verfügbarer Überprüfung. Schweigt der Vertrag, verlangt Art. 606 der Zivilprozessordnung Reinvermögen auf einer Feststellungsbilanz zum Auflösungszeitpunkt, mit Bewertung körperlicher und immaterieller Vermögenswerte zu Veräußerungspreisen und gleicher Bewertung der Verbindlichkeiten.

Haftet der Gesellschafter nach dem Ausscheiden noch für Gesellschaftsschulden?

Das Ausscheiden erlöscht bestehende Haftung nicht. Art. 1.032 behandelt frühere Verbindlichkeiten bis zu zwei Jahre nach Einreichung sowie bei Ausscheiden oder Ausschluss spätere Verbindlichkeiten, solange die Einreichung nicht beantragt wurde, wie das Gesetz vorsieht. Es schafft keine universelle persönliche Garantie: Gesellschaftsregime, Garantien, Geschäftsführungsverhalten und spezifische arbeits- oder steuerrechtliche Regeln sind zu prüfen.

Was kostet es?

Ein einvernehmlicher Ausstieg, durch Änderung und Bewertungsurkunde erledigt, trägt ein vor Beginn genanntes Festhonorar. Verfahren werden nach Komplexität bemessen, mit schriftlichem Angebot nach der Prüfung.

Sind Sie für Gesellschaften außerhalb von São Paulo oder für ausländische Gesellschafter tätig?

Ja. Mitteilungen, Änderungen und Bewertungsurkunden werden aus der Ferne abgewickelt, mit elektronischer Signatur und digitaler Einreichung beim Handelsregister des jeweiligen Bundesstaats. Wir arbeiten durchgehend auf Englisch, und mit örtlichen Korrespondenten, wo ein Verfahren andernorts läuft.

Scheidet jemand aus der Gesellschaft aus?

Senden Sie uns den Gesellschaftsvertrag und berichten Sie, wo das Gespräch steht. Wir legen den Weg und die Bewertungskriterien dar, mit schriftlichem Angebot. Die Prüfungszeit hängt von Dokumenten und Komplexität ab.

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