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Anwalt für REURB-Bodenregularisierung in São Paulo, Brasilien

Wir beraten zur Regularisierung informeller städtischer Siedlungen: Reurb-S oder Reurb-E, Dokumente, Projekt, CRF und Registrierung. Besprechungen an der Avenida Paulista oder aus der Ferne, mit örtlicher Koordination bei Bedarf.

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Kurz gesagt

Gesetz 13.465/2017 regelt die REURB zur Integration informeller städtischer Siedlungen und ermöglicht eingetragenes Eigentum, wo die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Verfahren läuft im Allgemeinen vor der Gemeinde, vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Zuständigkeiten. Die CRF — Bodenregularisierungsbescheinigung trägt den Antrag auf die angemessenen Grundbuchakte. Die Machbarkeit hängt auch von Planungs- und Umweltbedingungen und Rechten Dritter ab; nicht jedes Hindernis ist fehlender Papierkram.

Was wir übernehmen

Wann REURB angemessen sein kann.

  • Zuhause in einer informellen SiedlungSie wohnen seit Jahren in einer Parzellierung, die nie regularisiert wurde und keinen eigenen Grundbucheintrag hat.
  • EinordnungReurb-S und Reurb-E betreffen Infrastrukturverantwortung und Gebührenbefreiungen. Die Einordnung erfordert rechtliche Gründe, keine freie Wahl nach Zweckmäßigkeit.
  • EigentumsverschaffungOriginärer Eigentumserwerb durch Akt der öffentlichen Hand im Rahmen der REURB, vorbehaltlich des gesetzlichen Stichtags und weiterer Voraussetzungen.
  • BesitzanerkennungVerwaltungsseitige Anerkennung von Besitz, die unter den gesetzlichen Bedingungen in Eigentum umgewandelt werden kann. Dieses Instrument gilt nicht für öffentliches Eigentum.
  • Irreguläre ParzellierungEntwickler, die die Parzellierung regularisieren und den Käufern Grundbucheinträge liefern müssen.
  • Dokumente und ProjektVermessung, Beschreibungspläne, Identifizierung der Bewohner und weitere erforderliche Dokumente.
  • Registrierung der CRFWir beantragen die Registrierung und verfolgen die Prüfung des Grundbuchbeamten, Anforderungen und die für den Fall angemessenen Handlungen.
Wie das Verfahren tatsächlich läuft

Wer entscheidet und was jede Stufe bedeutet.

Die Zuständigkeit liegt im Allgemeinen bei der Gemeinde nach Art. 30: Einordnung, Projektprüfung und -genehmigung sowie Ausstellung der CRF. Beantragt die Union oder ein Bundesstaat die REURB, übernimmt die antragstellende Stelle die Einordnung (Absatz 1). Für eigenes Land können die in Absatz 4 genannten öffentlichen Stellen und Einrichtungen die Regularisierung ebenfalls einleiten, durchführen und genehmigen. Die Gemeinde hat bis zu 180 Tage zur Einordnung oder begründeten Ablehnung. Untätigkeit lässt die vom antragsberechtigten Antragsteller angegebene Kategorie vorherrschen und erlaubt die Fortsetzung des Verfahrens, vorbehaltlich späterer, durch eine technische Studie gestützter Überprüfung. Sie genehmigt weder automatisch das Projekt noch überträgt sie Eigentum.

Die Instrumente haben unterschiedliche Wirkungen. Eine Eigentumsverschaffung (legitimação fundiária) nach Art. 23 ist Originärerwerb durch öffentlichen Akt in einer informellen städtischen Siedlung, konsolidiert zum 22. Dezember 2016, vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen. Absatz 2 beseitigt Belastungen des ursprünglichen Grundbucheintrags außer denen zulasten des Begünstigten; es ist kein Versprechen von lastenfreiem Eigentum. Besitzanerkennung (legitimação de posse) nach Art. 25–26 wandelt sich fünf Jahre nach Registrierung in Eigentum um, wo Art. 183 der Verfassung erfüllt ist. Andere Fälle folgen eigenen Voraussetzungen und erfordern einen Antrag beim Grundbuchamt. Dieses Instrument gilt nicht für öffentliches Eigentum.

Reurb-S umfasst Siedlungen, die überwiegend von einkommensschwachen Bewohnern bewohnt werden, eingestuft durch die zuständige Stelle; sie ist nicht automatisch. Reurb-E umfasst die übrigen Fälle. Beide müssen die anwendbaren Planungs- und Umweltvoraussetzungen erfüllen. Der Unterschied betrifft Infrastrukturverantwortung und gesetzliche Gebührenbefreiungen, keinen allgemeinen Verzicht auf Studien oder alle privaten Kosten.

Schritt für Schritt

Wie wir den Fall führen.

  1. Diagnose der Siedlung und des GrundstücksWir prüfen den Grundbuchstand, wem das Land gehört, das Konsolidierungsdatum und wer die Bewohner sind.
  2. Bestimmung der Kategorie und des InstrumentsWir beurteilen Reurb-S oder Reurb-E und die verfügbaren Instrumente der Eigentumsverschaffung, einschließlich Voraussetzungen und Wirkungen.
  3. Vorbereitung von Antrag und ProjektWir koordinieren rechtliche und technische Dokumente, Pläne, Beschreibungsberichte und die Identifizierung der Bewohner; qualifizierte Fachleute führen Studien und Vermessungen durch.
  4. VerwaltungsverfahrenEinreichung, Verfolgung von Anforderungen und Beantwortung von Bescheiden vor der zuständigen Stelle, ohne die Genehmigung zu garantieren.
  5. CRF und RegistrierungNach Ausstellung der Bescheinigung wenden wir uns an das zuständige Grundbuchamt und verfolgen die nachfolgenden Handlungen.
Vor dem Gespräch

Was Sie zum ersten Gespräch mitbringen sollten.

Unterlagen, die die Prüfung beschleunigen

Diese Dokumente helfen, die Prüfung zu beginnen und eine fallspezifische Liste fehlender Punkte zu erstellen. Ein fehlendes Dokument allein entscheidet nicht über die Machbarkeit der Regularisierung.

  • Personalausweis und Adressnachweis
  • Kauf- oder Abtretungsvertrag oder Quittung, falls vorhanden
  • Grundsteuer- und Versorgungsrechnungen auf Ihren Namen
  • Grundbucheintrag des Gesamtareals, falls verfügbar
  • Plan, Skizze oder Maße des Grundstücks
  • Nachweise der Besetzungsdauer
  • Dokumente der Bewohnervereinigung, falls vorhanden
  • Von der Kommunalverwaltung erhaltene Bescheide

Dokumentenliste und schriftliches Angebot. Informative Inhalte gemäß Regel 205/2021 des brasilianischen Anwaltverbands; sie ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

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Wer es betreut

Wer diesen Bereich leitet.

Letícia Marques
Letícia Marques

Partnerin und verantwortlich für Immobilien- und Erbrecht (OAB/SP 428.777). Postgraduierte in Immobilienrecht (PUC/SP) und Erbrecht (PUC-Campinas). Notário-Luiz-Gama-Medaille (Stadtrat von Santo André). Fließendes Englisch.

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Häufig gefragt

Häufige Fragen.

Welche Dokumente erfordert die REURB?

Die Liste hängt von Kategorie, Siedlung und zuständiger Stelle ab. Sie umfasst üblicherweise Identifikation, Besitzdokumente, Verträge, einen Plan oder Vermessung, den ursprünglichen Grundbucheintrag, wo einer existiert, und eine Bewohnerliste. Technische Dokumente und Planungs- oder Umweltprüfungen hängen vom Projekt ab. Wir erstellen die spezifische Liste nach Prüfung des Falls.

Was ist der Unterschied zwischen Reurb-S und Reurb-E?

Reurb-S gilt für Siedlungen, die überwiegend von einkommensschwachen Bewohnern bewohnt werden, eingestuft durch die zuständige Stelle; Reurb-E umfasst die übrigen Fälle. Der Unterschied betrifft Infrastrukturverantwortung und gesetzliche Gebührenbefreiungen. Er bedeutet nicht, dass jede Leistung kostenlos ist oder eine der Kategorien auf Umweltvoraussetzungen verzichtet.

Sind Eigentumsverschaffung und Besitzanerkennung dasselbe?

Nein. Eine Eigentumsverschaffung (legitimação fundiária) ist Originärerwerb im Rahmen der REURB für zum 22. Dezember 2016 konsolidierte Siedlungen, vorbehaltlich Art. 23. Belastungen zulasten des Begünstigten werden durch die Lastenfreistellung des ursprünglichen Eintrags nicht beseitigt. Besitzanerkennung (legitimação de posse) kann sich nach Art. 26 in Eigentum umwandeln: fünf Jahre ab Registrierung unter den verfassungsrechtlichen Bedingungen oder andere gesetzliche Voraussetzungen auf Antrag. Sie gilt nicht für öffentliches Eigentum.

Wie lange dauert die REURB?

Es gibt keine einheitliche Gesamtfrist. Art. 30 gibt der Gemeinde bis zu 180 Tage zur Einordnung der Kategorie oder begründeten Ablehnung. Untätigkeit erzeugt die gesetzliche Einordnung und Fortsetzungswirkungen, keine automatische Projektgenehmigung. Besondere Zuständigkeiten gelten für von anderen öffentlichen Stellen beantragte REURB und für öffentliches Land. Andere Stufen haben eigene Regeln und Fristen; die Dauer hängt von Dokumenten, Bescheiden, Studien, Anforderungen und Streitigkeiten ab.

Brauche ich einen Anwalt für die REURB?

Gesetz 13.465/2017 erlaubt berechtigten Begünstigten, die REURB zu beantragen, ohne für jeden Verwaltungsakt einen Anwalt zu benötigen. Rechtsberatung hilft, Titel, Voraussetzungen, Instrumente und Einwände zu beurteilen; qualifizierte technische Fachleute führen die Studien durch. Entsteht ein Gerichtsverfahren, sind die Vertretungsregeln dieses Verfahrens zu beachten.

Sind Sie außerhalb der Stadt São Paulo tätig?

Ja. Ein Großteil der Arbeit ist dokumentarisch und kann aus der Ferne koordiniert werden. Wir sind in Brasilien mit örtlicher Unterstützung oder Reisen bei Bedarf tätig; das Verfahren hängt von der zuständigen Stelle und dem verantwortlichen Grundbuchamt ab.

Ihr Zuhause hat noch keinen Grundbucheintrag?

Beschreiben Sie die Immobilie und die Siedlung. Wir beurteilen die verfügbaren Dokumente, Voraussetzungen und möglichen Wege zur Regularisierung.

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