Immobilienrecht · São Paulo

Anwalt für Ersitzung in São Paulo

Wir prüfen den Eigentumserwerb durch Besitz und verfolgen seine formale Anerkennung — Ersitzung (usucapião), gerichtlich oder beim Grundbuchamt, von der Beweisaufnahme bis zur Eintragung. Persönlich auf der Av. Paulista oder remote, überall in Brasilien.

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In Kürze

Ersitzung (usucapião) ermöglicht den Eigentumserwerb an einer Immobilie durch langjährigen, ununterbrochenen und unstreitigen Besitz. Ohne Streit kann sie direkt beim Grundbuchamt anerkannt werden (Art. 216-A, Gesetz 6.015/1973), ganz ohne Klage. Wir übernehmen beide Wege — und die Formalitäten, die den Antrag sonst aufhalten.

Was wir übernehmen

Wann eine Ersitzung geprüft werden sollte.

  • Immobilie ohne öffentliche UrkundeSie haben über einen „Gaveta“-Vertrag gekauft, der Verkäufer ist verschwunden und die Immobilie wurde nie auf Ihren Namen umgeschrieben.
  • Langer Besitz, kein TitelSie nutzen die Immobilie seit Jahren, zahlen die Grundsteuer und haben Verbesserungen vorgenommen, sind aber nicht der eingetragene Eigentümer.
  • Festgefahrene ErbschaftSie haben die Immobilie von der Familie erhalten, doch der Titel steht noch auf einem längst verstorbenen Eigentümer.
  • Außergerichtlicher WegEs besteht Einvernehmen und Dokumentation — die Anerkennung kann beim Grundbuchamt erfolgen, ohne Klage.
  • Gerichtlicher WegWenn ein Streit ein Gerichtsverfahren erfordert, führen wir die Klage. Zunächst prüfen wir, ob fehlende Unterschriften oder Nachweise im außergerichtlichen Verfahren behoben werden können.
  • Die einzelnen ArtenAußerordentlich, ordentlich, besonders städtisch, ländlich und familiär — wir ermitteln die für Ihren Fall passende Art.
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Usucapião-Check

In 2 Minuten zeigt unser Check, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Ersitzung haben und welche Art zutrifft — unverbindlich.

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Schritt für Schritt

So funktioniert es.

  1. BesitzanalyseWir prüfen Dauer, Art und Nachweise des Besitzes und bestimmen Ersitzungsart und Weg (Grundbuchamt oder Gericht).
  2. Unterlagen und öffentliche UrkundeWir beschaffen Bescheinigungen, die Vermessung und die ata notarial, die besitzbezogene Tatsachen dokumentiert und mit den übrigen Beweisen gewürdigt wird.
  3. Nachbarn und EinreichungWir regeln die gesetzlich erforderlichen Zustimmungen oder Benachrichtigungen und reichen beim Grundbuchamt oder beim Gericht ein.
  4. EintragungWir verfolgen die Entscheidung und, bei Anerkennung des Erwerbs, die Eintragung auf Ihren Namen.
Sozialer Beweis

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Wer es betreut

Wer diesen Bereich leitet.

Letícia Marques
Letícia Marques

Partnerin und zuständig für Immobilien- und Erbrecht (OAB/SP 428.777). Postgraduiert in Immobilienrecht (PUC/SP) und Erbrecht (PUC-Campinas). Trägerin der Notário-Luiz-Gama-Medaille (Stadtverordnetenkammer von Santo André). Fließend Englisch.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Wie lange muss ich im Besitz sein, um die Voraussetzungen zu erfüllen?

Die Frist hängt von der Art der Ersitzung und ihren übrigen Voraussetzungen ab. Die außerordentliche Ersitzung dauert 15 Jahre, verkürzt auf 10 bei gewöhnlichem Wohnsitz oder qualifizierten produktiven Arbeiten oder Leistungen. Die ordentliche Ersitzung dauert 10 Jahre mit justo título und gutem Glauben; ihre Fünf-Jahres-Verkürzung hat besondere Voraussetzungen, darunter ein entgeltlicher Erwerb aufgrund einer später gelöschten Eintragung. Die besonderen städtischen und ländlichen Formen dauern fünf Jahre und haben eigene Voraussetzungen. Die zweijährige Familienform erfordert eine städtische Immobilie bis 250 m², Miteigentum mit dem früheren Ehegatten oder Partner, der die Wohnung verlassen hat, Wohnen und keine andere Immobilie sowie die übrigen Voraussetzungen des Art. 1.240-A. Zeit allein genügt nicht; öffentliches Vermögen kann nicht durch Ersitzung erworben werden.

Geht es beim Grundbuchamt, ohne Klage?

Ja, wenn Art. 216-A des Gesetzes 6.015/1973 erfüllt ist. Die von der Zivilprozessordnung 2015 eingeführte Regel trat 2016 in Kraft. Ein Anwalt stellt beim Grundbuchamt den Antrag mit einer öffentlichen Urkunde (ata notarial) und weiteren Nachweisen. Fehlende Unterschriften können über gesetzliche Benachrichtigungen und die Rechtswirkungen des Schweigens behoben werden; sie erfordern nicht automatisch ein Gerichtsverfahren. Ein begründeter Widerspruch geht an das zuständige Gericht. Weder der Zeitpunkt noch die Anerkennung ist garantiert.

Ich habe über einen „Gaveta“-Vertrag gekauft. Hilft das?

Das kann eine Option sein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einem Verkauf unter Lebenden geht das Eigentum durch Eintragung über (Art. 1.245 Zivilgesetzbuch). Je nach Herkunft des Rechts kommen auch die zwangsweise Eigentumsübertragung, eine öffentliche Urkunde mit Eintragung oder eine Erbauseinandersetzung in Betracht. Ein nicht eingetragener privater Vertrag und die Zahlung der IPTU allein begründen keinen Anspruch auf Ersitzung.

Betreuen Sie Mandanten außerhalb von São Paulo?

Ja — remote, in ganz Brasilien. Das Verfahren läuft am Ort der Immobilie, und wir führen es auf Distanz und halten Sie auf dem Laufenden.

Wie lange besitzen Sie die Immobilie schon?

Führen Sie den Usucapião-Check durch oder sprechen Sie jetzt mit der zuständigen Partnerin. Kontaktieren Sie uns, um die Verfügbarkeit von Terminen zu prüfen.

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