Gesellschaftsrecht · Grenzüberschreitende Streitigkeiten

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Brasilien

Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen in Anerkennungsverfahren vor dem brasilianischen Superior Tribunal de Justiça (STJ) und gegebenenfalls in der anschließenden Vollstreckung der Entscheidungswirkungen.

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Kurz gesagt

Eine ausländische Entscheidung entfaltet nicht automatisch alle Vollstreckungswirkungen in Brasilien. In der Regel prüft das Superior Tribunal de Justiça die Anerkennungsvoraussetzungen; die Vollstreckung erfolgt dann vor dem zuständigen brasilianischen Gericht. Gesetzliche Ausnahmen sind vor der Wahl des Wegs zu prüfen.

Leistungsumfang
Dieser Service umfasst die Anerkennung ausländischer Entscheidungen und ihre anschließende Vollstreckung. In Brasilien entstandene Forderungen oder Ansprüche ohne anerkennungsfähige ausländische Entscheidung können über die betriebliche Forderungseintreibung in Brasilien beurteilt werden.
Was wir übernehmen

Was die Vertretung umfassen kann.

  • AnerkennungsprüfungWir prüfen Art und Wirkung der Entscheidung, die Zuständigkeit der ausländischen Stelle, Zustellung, Rechtskraft und Erfüllung brasilianischer Voraussetzungen.
  • Ausländische DokumenteWir organisieren beglaubigte Kopien, Apostille oder Legalisation, Wirksamkeitsnachweise und beeidigte Übersetzung je nach Land und Fall.
  • Verfahren vor dem STJWir erstellen den Anerkennungsantrag oder die Verteidigung und führen Zustellung, Anträge und Entscheidungen vor dem Gericht.
  • Einstweilige MaßnahmenOhne ein Ergebnis zu versprechen, beurteilen wir, ob Sachverhalt und Dokumente dringenden Rechtsschutz innerhalb der verfahrensrechtlichen Grenzen tragen.
  • Vollstreckung in BrasilienNach der Anerkennung strukturieren wir die Vollstreckung vor dem zuständigen Gericht, definieren die Verpflichtung, Anpassungen und gesetzlich verfügbare Vollstreckungsmaßnahmen.
  • Vermögens- und RisikoprüfungWir prüfen zulässige Informationen über Schuldner und Vermögen in Brasilien, erwartete Kosten, absehbare Verteidigungen und die Wirtschaftlichkeit der Vollstreckung.
Schritt für Schritt

So funktioniert es.

  1. Die Entscheidung einordnenWir bestätigen den ausländischen Akt, was er anordnet und ob eine Anerkennung erforderlich ist oder eine Ausnahme bzw. ein Kooperationsmechanismus geeigneter ist.
  2. Die Dokumente vorbereitenWir erfassen Beglaubigungen, Apostille oder Legalisation, beeidigte Übersetzung, Vollmacht sowie Nachweise von Zustellung und Wirksamkeit.
  3. Anerkennung vor dem STJWir führen das Anerkennungsverfahren und begegnen erhobenen Einwänden.
  4. Vollstreckung in BrasilienWenn anerkannt und vollstreckbar, bringen wir die Entscheidung zum zuständigen Gericht und verfolgen Maßnahmen, die mit Titel und aufgefundenen Vermögenswerten vereinbar sind.
Dokumente

Was die erste Prüfung erleichtert.

  • Beglaubigter Volltext der ausländischen Entscheidung
  • Nachweis der Zustellung an oder Beteiligung der Gegenpartei
  • Nachweis der Rechtskraft, Wirksamkeit oder Vollstreckbarkeit im Herkunftsland
  • Apostille oder konsularische Legalisation, soweit anwendbar
  • Beeidigte brasilianische Übersetzung und Angaben zu Vermögen in Brasilien
Sozialer Beweis

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Wer es betreut

Wer diesen Bereich leitet.

Renato Falchet
Renato Falchet

Partner und verantwortlich für das Gesellschaftsrecht (OAB/SP 344.334). Postgraduierter in Wirtschaftsrecht (FGV), tätig in Forderungseintreibung, Vollstreckungsverfahren, Verträgen und Unternehmensrestrukturierung. Mitglied von AASP und AIPLA. Fließendes Englisch.

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Häufig gefragt

Häufige Fragen.

Muss jede ausländische Entscheidung vom STJ anerkannt werden?

Die Anerkennung ist im Allgemeinen erforderlich, damit ausländische Entscheidungen bestimmte Wirkungen in Brasilien entfalten, doch es gibt gesetzliche Ausnahmen und andere Kooperationsmechanismen. Die Art des Akts ist vor der Einreichung zu beurteilen. Ein Beispiel ist die einvernehmliche Scheidung, die sich auf die Auflösung der Ehe beschränkt und direkt beim Personenstandsregister eingetragen werden kann, vorbehaltlich dokumentarischer Voraussetzungen.

Welche Voraussetzungen prüft der STJ?

Unter anderem prüft der STJ die Zuständigkeit der ausländischen Stelle, ordnungsgemäße Zustellung, Wirksamkeit im Herkunftsland, das Fehlen eines Konflikts mit brasilianischer Rechtskraft, amtliche Übersetzung und keine offensichtliche Verletzung der öffentlichen Ordnung.

Sind Apostille und beeidigte Übersetzung Pflicht?

Ausländische Dokumente erfordern im Allgemeinen ordnungsgemäße Beglaubigung — häufig eine Haager Apostille oder Legalisation — sowie Übersetzung durch einen brasilianischen beeidigten Übersetzer, vorbehaltlich anwendbarer Vertrags- oder fallspezifischer Regeln.

Überprüft der STJ die Sachentscheidung erneut?

Die Anerkennung ist keine vollständige neue Verhandlung in der Sache. Die Prüfung konzentriert sich auf die brasilianischen Anerkennungsvoraussetzungen, wenngleich Einwände zu Umfang, Verfahrensordnungsmäßigkeit und öffentlicher Ordnung berücksichtigt werden können.

Erfolgt die Zahlung nach der Anerkennung automatisch?

Nein. Wenn eine Verpflichtung noch zu erfüllen ist, beginnt normalerweise eine Vollstreckungsphase vor dem zuständigen Gericht. Die Eintreibung hängt vom Titel, Verteidigungen und dem Vorhandensein erreichbarer Vermögenswerte oder Rechte in Brasilien ab. Die Vollstreckung einer anerkannten Entscheidung erfolgt vor dem Bundesgericht erster Instanz (CPC Art. 965).

Kann ein ausländischer Schiedsspruch anerkannt werden?

Ausländische Schiedssprüche erfordern ebenfalls die Anerkennung in Brasilien nach ihrem eigenen gesetzlichen und vertraglichen Rahmen. Die Schiedsvereinbarung, Verfahrensordnungsmäßigkeit und Belege sind zu prüfen.

Muss eine ausländische Entscheidung in Brasilien wirken?

Senden Sie die Entscheidung und nennen Sie Land, Verfahrensstand und beabsichtigte Wirkungen. Die erste Prüfung ermittelt den Weg und die erforderlichen Dokumente.

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