Ehelicher Güterstand in São Paulo
Beschränkte Gütergemeinschaft, allgemeine Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Endvermögensausgleich — und die gerichtliche Güterstandsänderung, wenn die ursprüngliche Wahl nicht mehr passt. Vor Ort an der Avenida Paulista oder remote.
5,0 · 18 Google-BewertungenDer Güterstand (regime de bens) entscheidet, was in der Scheidung geteilt wird: Die beschränkte Gütergemeinschaft (gesetzlicher Standard) teilt das während der Ehe Erworbene; die allgemeine teilt alles; die Gütertrennung hält die Vermögen getrennt; der Endvermögensausgleich liquidiert bei der Auflösung. Der Güterstand wird durch Ehevertrag (pacto antenupcial) gewählt — und kann nach der Eheschließung nur durch gerichtliche Genehmigung geändert werden.
Die Güterstände und wann jeder dient.
- Beschränkte Gütergemeinschaft (Standard)Das während der Ehe Erworbene wird geteilt; voreheliches Vermögen und Erbschaften bleiben getrennt — der gesetzlich ohne Ehevertrag geltende Güterstand.
- Allgemeine GütergemeinschaftAlles wird geteilt — einschließlich vorehelichen Vermögens, mit gesetzlichen Ausnahmen. Selten und meist nicht empfohlen.
- Vollständige GütertrennungDie Vermögen bleiben vollständig getrennt — gewählt, wenn Unternehmensrisiko, frühere Kinder oder unabhängiges Vermögen es rechtfertigen.
- Endvermögensausgleich (participação final nos aquestos)Jeder behält sein Vermögen während der Ehe; bei der Auflösung partizipiert jeder zur Hälfte an dem, was der andere aufgebaut hat — ein Mittelweg.
- Gesetzliche GütertrennungVom Gesetz in bestimmten Fällen auferlegt: Ehe einer über 70-jährigen Person oder einer Person mit besonderen Bedürfnissen — vertraglich nicht abwendbar, wenngleich der STF ihre erbrechtlichen Wirkungen für den überlebenden Ehegatten bereits beiseitegeschoben hat (RE 878.694, Tema 1.236; die Teilung in der Scheidung bleibt in Diskussion).
- Gerichtliche GüterstandsänderungDer geltende Güterstand kann nur durch gerichtliche Genehmigung geändert werden — mit Einverständnis beider Ehegatten und Gläubigerschutz (CC, Art. 1.639).
- Teilung bei der AuflösungDer Güterstand entscheidet, was geteilt wird — und die Scheidung vollzieht die Verteilung.
Der vor der Eheschließung gewählte Güterstand entscheidet die Teilung.
Die beschränkte Gütergemeinschaft — gesetzlich geltend ohne Ehevertrag — teilt, was das Paar während der Ehe gemeinsam erworben hat: Immobilien, Anlagen, Unternehmenswachstum. Was jeder vorher besaß und was während der Ehe geerbt oder geschenkt wird, bleibt getrennt. Für die meisten Paare ist sie das richtige Gleichgewicht.
Die vollständige Gütertrennung hält die Vermögen gänzlich getrennt — angemessen, wenn ein Ehegatte Unternehmensrisiko trägt, Kinder aus früherer Beziehung hat oder schlicht unabhängige Finanzen will. Sie verlangt einen Ehevertrag — sie kann nach der Eheschließung nicht verhängt werden.
Die gerichtliche Güterstandsänderung (CC, Art. 1.639) ist der einzige Weg zur Änderung nach der Eheschließung: Beide Ehegatten müssen zustimmen, die Gläubiger dürfen nicht beeinträchtigt werden, und die Änderung darf nicht zur Umgehung von Schulden dienen. Ein reales, aber anspruchsvolles Verfahren.
Die gesetzliche Gütertrennung geht der Wahl vor: Die Ehe einer über 70-jährigen Person oder einer Person, die ohne Beistand nicht wirksam einwilligen kann, verlangt Gütertrennung von Gesetzes wegen. Der STF hat die Regel in den erbrechtlichen Wirkungen teilweise für verfassungswidrig erklärt (RE 878.694, Tema 1.236), während die Teilung in der Scheidung noch in Diskussion ist. Die Regel schützt vor Vermögensabschöpfung — und kann nicht kontrahiert werden.
Wie wir den Fall führen.
- Den geltenden Güterstand bestimmenWas Heiratsurkunde und etwaiger Ehevertrag festgelegt haben — oder der gesetzliche Güterstand.
- Prüfen, ob er noch passtUnternehmensrisiko, neues Vermögen, veränderte Umstände — schützt der Güterstand die heutige Realität?
- Ihn nötigenfalls gerichtlich ändernEinverständnis beider Ehegatten, Gläubigerschutz und die gerichtliche Genehmigung.
- Ihn bei der Auflösung anwendenDer Güterstand entscheidet, was in Scheidung oder Todesfall geteilt wird.
Was Sie zum ersten Gespräch mitbringen.
Unterlagen, die die Prüfung beschleunigen
Heiratsurkunde, etwaiger Ehevertrag und das Vermögensverzeichnis bestimmen die Wirkungen des Güterstands.
- Heiratsurkunde
- Bestehender Ehevertrag, falls vorhanden
- Vermögensverzeichnis beider Parteien
- Eigentumstitel und Unternehmensunterlagen
- Unterlagen zum während der Ehe erworbenen Vermögen
- Angaben zu Gläubigern und Schulden, für die Güterstandsänderung
- Einverständnis beider Ehegatten für die gerichtliche Änderung
- Ausländische Dokumente für internationale Paare
Fallprüfung und schriftliches Angebot vor jedem Schritt. Informationsinhalt gemäß Regel 205/2021 der brasilianischen Anwaltskammer (OAB) — ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
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Wer diesen Bereich leitet.
Gründungspartnerin von Falchet e Marques (OAB/SP 428.777). Postgraduierte in Immobilienrecht (PUC/SP) und Erbrecht (PUC-Campinas), leitet die Praxis für Immobilien-, Familien- und Nachlassrecht. Direkt auf den Punkt, ohne Juristendeutsch.
Letícia Marques kennenlernenHäufige Fragen.
Welcher Güterstand gilt ohne Ehevertrag?
Die beschränkte Gütergemeinschaft: Das während der Ehe Erworbene wird hälftig geteilt; voreheliches Vermögen, Erbschaften und Schenkungen bleiben getrennt. Es ist der gesetzliche Standardgüterstand.
Kann der Güterstand nach der Eheschließung geändert werden?
Nur durch gerichtliche Genehmigung (CC, Art. 1.639): Beide Ehegatten müssen zustimmen, und die Gläubiger dürfen nicht beeinträchtigt werden. Er kann nicht durch privaten Vertrag geändert werden.
Wann ist die Gütertrennung zwingend?
Wenn ein Ehegatte über 70 Jahre alt ist oder ein Zustand die Einwilligung beeinträchtigt — das Gesetz verhängt die Trennung, und sie kann nicht kontrahiert werden —, wenngleich der STF die erbrechtlichen Wirkungen für den überlebenden Ehegatten bereits beiseitegeschoben hat (RE 878.694, Tema 1.236).
Was ist der Endvermögensausgleich?
Jeder behält sein Vermögen während der Ehe; bei der Auflösung partizipiert jeder zur Hälfte an dem, was der andere aufgebaut hat. Mittelweg zwischen Gütertrennung und Gütergemeinschaft.
Betrifft der Güterstand ein voreheliches Unternehmen?
In der beschränkten Gütergemeinschaft bleibt das voreheliche Unternehmen getrennt — doch sein Wachstum und seine Erträge während der Ehe können geteilt werden. Ein Ehevertrag oder eine Güterstandswahl klärt das.
Betrifft der Güterstand das Erbe?
Ja — er bestimmt die Beteiligung des überlebenden Ehegatten am Vermögen. Der Güterstand wird mit Testamenten und Schenkungen in der Nachfolgeplanung koordiniert.
Dient der Güterstand der heutigen Realität?
Senden Sie die Heiratsurkunde und die Vermögensübersicht: Wir bewerten, ob der Güterstand die Situation schützt — und den Weg, ihn zu ändern, wenn nicht, mit schriftlichem Angebot.