Scheidungsanwalt in São Paulo, Brasilien
Scheidung, Kindessorgerecht und Unterhalt — einvernehmlich oder streitig, beim Notariat oder vor Gericht. Wir lesen die Unterlagen, bevor wir eine Einschätzung geben; wir versprechen weder Ergebnis noch Termin.
5,0 · 18 Google-BewertungenDrei Entscheidungen prägen den Fall: ob Einvernehmen besteht; wo sie läuft — die Urkunde hängt von Art. 733 der Zivilprozessordnung und der CNJ-Entschließung 571/2024 ab; und was für die Kinder geregelt wird.
Einvernehmlich oder streitig; Notariat oder Gericht.
Einvernehmen: einvernehmlich, wenn beide Ehegatten sich über Vermögen, Unterhalt und Kinder einig sind; streitig, wenn mindestens ein Punkt umstritten ist und der Weg nur gerichtlich ist. Form: Die einvernehmliche Scheidung kann von einem Richter auf Antrag beider Ehegatten genehmigt werden, der die Vermögensteilung, den Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt geschäftsunfähiger Kinder umfasst (Art. 731 CPC); oder als öffentliche Urkunde errichtet werden, die keiner gerichtlichen Genehmigung bedarf und gültiger Titel für jeden Registrierungsakt ist (Art. 733, § 1). Wenn ein Unternehmen beteiligt ist, siehe Scheidung mit Unternehmen.
Art. 733 erlaubt die Urkunde „wenn kein ungeborenes Kind oder geschäftsunfähige Kinder vorhanden sind“. Die CNJ-Entschließung 571/2024 änderte die Entschließung 35/2007, und Art. 34, § 2 lautet nun:
„Hat das Paar gemeinsame minderjährige oder geschäftsunfähige Kinder, kann die öffentliche Scheidungsurkunde errichtet werden, sofern die vorherige gerichtliche Entscheidung aller Fragen zu Sorgerecht, Umgang und Unterhalt ordnungsgemäß nachgewiesen wird, was im Text der Urkunde zu vermerken ist.“
Die Voraussetzungen sind kumulativ: eine Entscheidung, die gerichtlich, vorherig ergangen ist, alle Fragen umfasst und in der Urkunde vermerkt wird. Art. 35 verlangt außerdem eine ausdrückliche Erklärung des Einverständnisses mit dem gerichtlich Geregelten.
Zwei Vorbehalte. Die Entschließung ist ein Verwaltungsakt — Art. 733 wurde nicht geändert. Und das ungeborene Kind blieb außen vor: § 2 erfasst minderjährige oder geschäftsunfähige Kinder, während § 1 die Erklärung beibehält, dass die Ehefrau nicht schwanger ist — eine Schwangerschaft schließt diesen Weg also aus. Ein volljähriges Kind, das seinen Willen nicht äußern kann, kann einen gerichtlich bestellten Betreuer im Rahmen des Betreuungsverfahrens für Erwachsene benötigen.
São Paulo erlaubte dies bereits 2016.
Provimento CGJ 21/2016 fügte Punkt 86.2 zu den notariellen Dienstvorschriften der Justiz von São Paulo, Kapitel XIV, hinzu: „Ist die vorherige gerichtliche Entscheidung aller Fragen zu den minderjährigen Kindern (Sorgerecht, Umgang und Unterhalt) nachgewiesen, kann das Notariat öffentliche Urkunden zur einvernehmlichen Trennung und Scheidung errichten.“ Das CNJ übernahm dies acht Jahre später landesweit.
Der Verweis auf 2016 ist historisch. In der aktuellen Konsolidierung von São Paulo behält Kapitel XVI, Punkt 87.2, die notarielle Scheidung mit minderjährigen Kindern nach vorheriger gerichtlicher Regelung von Sorgerecht, Umgang und Unterhalt bei. Das frühere Erfordernis der einvernehmlichen Trennung sollte nicht als aktuelles Hindernis dargestellt werden: Punkt 99 wurde durch Provimento CGJ 60/2024 aufgehoben. Dennoch bestätigen Sie die Unterlagen und die Erfüllung der CNJ-Voraussetzungen mit dem Notariat.
Sorgerecht: geteilt ist die Regel.
Seit dem Gesetz 13.058/2014 verlangt Art. 1.584, § 2 des Zivilgesetzbuchs das geteilte Sorgerecht, wenn sich die Eltern nicht einigen und beide zur Ausübung der elterlichen Gewalt geeignet sind, es sei denn, einer verzichtet auf das Sorgerecht oder es liegen Anhaltspunkte für ein wahrscheinliches Risiko häuslicher oder familiärer Gewalt vor — eine Ausnahme, die das Gesetz 14.713/2023 hinzufügte. Uneinigkeit allein verdrängt die Regel nicht; Eignung, Verzicht und Schutz vor Gewalt sind zu prüfen (REsp 1.629.994/RJ, Nancy Andrighi, 2016).
Geteiltes Sorgerecht ist kein Wechselmodell: Art. 1.583, § 1 definiert es als die gemeinsame Verantwortung von Eltern, die nicht unter einem Dach leben, und § 3 setzt eine Stadt als Lebensmittelpunkt voraus — geteilt wird die Umgangszeit (§ 2), nicht die Adresse. Beim alleinigen Sorgerecht beaufsichtigt der andere Elternteil weiterhin die Interessen des Kindes (§ 5).
Unterhalt: Festsetzung, Überprüfung und Vollstreckung.
Der Betrag folgt Art. 1.694 und 1.695 des Zivilgesetzbuchs: Unterhalt wird „im Verhältnis zu den Bedürfnissen des Berechtigten und den Mitteln des Verpflichteten“ festgesetzt. Es gibt keinen automatischen Prozentsatz. Das Verfahren ist besonders, und das Gericht setzt sofort einstweiligen Unterhalt fest (Gesetz 5.478/1968); vor der Geburt Schwangerschaftsunterhalt (Gesetz 11.804/2008, Art. 6).
Art. 1.699 erlaubt Aufhebung, Herabsetzung oder Erhöhung, sobald sich die finanzielle Lage einer Seite ändert. Leitsatz 358 verbietet einen automatischen Wegfall mit Volljährigkeit; Leitsatz 621 lässt die Wirkungen auf die Zustellung zurücklaufen, „unter Ausschluss von Ausgleich und Rückforderung“.
Wird der säumige Schuldner zur Zahlung, zum Nachweis der Zahlung oder zur Rechtfertigung binnen drei Tagen geladen (Art. 528), wird die Entscheidung gegen ihn protestiert (§ 1) und er droht Freiheitsstrafe von einem bis drei Monaten im geschlossenen Vollzug (§§ 3 und 4). Nach § 7 trägt nur die Schuld von bis zu den drei Raten vor der Klageeinreichung zuzüglich der im Verfahren fällig werdenden die Freiheitsstrafe — die Linie des Leitsatzes 309. Ältere Rückstände gehen über Pfändung nach § 8, ohne Freiheitsstrafe, oder über Lohnabzug (Art. 529).
Wie wir den Fall führen.
- Erste PrüfungHeiratsurkunde, Güterstand, Kinder und Vermögenskarte.
- Prüfung des notariellen WegsSchwangerschaft, minderjährige Kinder und eine etwaige frühere Entscheidung zu Sorgerecht, Umgang und Unterhalt.
- Abfassung der VereinbarungVermögensaufteilung, Umgang und Unterhalt nach dem Standard, den Art. 731 CPC und Art. 35 der Entschließung 35/2007 verlangen.
- Urkunde oder Klage, dann UmsetzungErrichtung der Urkunde mit unserer Begleitung oder Klageeinreichung mit einstweiligem Unterhalt; danach Registrierung, Erfüllung und, wenn nötig, Vollstreckung.
Auf die Prüfung folgt ein schriftliches Angebot. Informative Inhalte gemäß Regel 205/2021 des brasilianischen Anwaltverbands — sie nehmen kein Ergebnis vorweg.
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Wer diesen Bereich leitet.
Häufige Fragen.
Kann eine Scheidung beim Notariat erfolgen, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind?
Art. 733 der Zivilprozessordnung wurde nicht geändert: Er verlangt weiterhin kein ungeborenes Kind und keine geschäftsunfähigen Kinder. Aber Art. 34, § 2 der CNJ-Entschließung 35/2007, in der Fassung der Entschließung 571/2024, erlaubt die Urkunde bei Vorhandensein minderjähriger oder geschäftsunfähiger Kinder, sofern die vorherige gerichtliche Entscheidung zu Sorgerecht, Umgang und Unterhalt nachgewiesen und in der Urkunde vermerkt wird; im Zweifel verweist das Notariat die Sache dem Richter (§ 3).
Braucht eine einvernehmliche Scheidung noch einen Anwalt?
Ja. Art. 733, § 2 der Zivilprozessordnung ist ausdrücklich: „das Notariat darf die Urkunde nur errichten, wenn die Parteien von einem Anwalt oder einem öffentlichen Verteidiger begleitet werden, dessen Zulassungsdaten und Unterschrift im notariellen Akt zu erscheinen haben“.
Bedeutet geteiltes Sorgerecht die halbe Woche in jedem Zuhause?
Nein. Art. 1.583, § 1 definiert es als die gemeinsame Verantwortung und Ausübung der Rechte und Pflichten von Eltern, die nicht unter einem Dach leben, und § 3 setzt eine Stadt als Lebensmittelpunkt voraus. Geteilt wird die Umgangszeit (§ 2), nicht die Adresse.
Endet der Unterhalt, wenn das Kind 18 wird?
Nein. Nach Leitsatz 358 des Superior-Gerichts erfordert die Aufhebung des Unterhalts für ein volljährig gewordenes Kind eine gerichtliche Entscheidung, bei der die Gegenseite gehört wird, selbst in demselben Verfahren. Der Weg ist die Aufhebung nach Art. 1.699 des Zivilgesetzbuchs (Leitsatz 621 zu den rückwirkenden Wirkungen).
Was kostet eine Scheidung?
Das hängt vom Weg und vom Vermögen ab, in getrennten Blöcken: vor jedem Schritt schriftlich vereinbarte Anwaltshonorare; Gerichts- oder Notariats- und Registergebühren; und, bei Vermögensteilung, Steuern und Registrierungskosten.
Sind Sie auch außerhalb von São Paulo tätig?
Ja. Die Kanzlei befindet sich an der Avenida Paulista, und wir führen Fälle online in anderen Gerichtsbezirken, mit lokalen Prozessbevollmächtigten unter unserer Anweisung, wo ein Akt physische Anwesenheit erfordert. Bei Unterhalt kann der Berechtigte beim Gericht seines Wohnsitzes vollstrecken (Art. 528, § 9).
Sagen Sie uns, was geregelt ist — und was nicht.
Mit der Heiratsurkunde und der Situation der Kinder sagen wir Ihnen, welche Wege Ihr Fall trägt. Wir bestätigen den Antwortzeitplan nach Erhalt der Unterlagen.
