Erzwungene Übereignungsklage
Sie haben die Immobilie bezahlt, doch der Verkäufer will die Urkunde nicht unterschreiben — oder ist verschwunden, verstorben, oder der Bauträger liefert den Titel nicht? Die Übereignungsklage ist der Weg zur Übertragung, wenn der Verkäufer die Urkunde nicht erteilt.
5,0 · 18 Google-BewertungenDie Übereignungsklage ist die Klage (und heute auch das außergerichtliche Verfahren), die einen Verkäufer zur Erteilung der Urkunde zwingt, sobald der Preis gezahlt ist. Sie dient Fällen, in denen der Verkäufer sich weigert, verschwunden oder verstorben ist oder der Bauträger den Titel nicht liefert — eine Entscheidung ersetzt deren Zustimmung.
Wann die Übereignungsklage gilt.
- Verkäufer, der nicht überträgtSie haben voll gezahlt, doch der Verkäufer weigert sich, die endgültige Urkunde zu erteilen.
- Verkäufer verschwunden oder verstorbenEs gibt niemanden zum Unterschreiben — der gerichtliche Weg liefert die Übertragung.
- Bauträger liefert den Titel nichtBeim Bauträger abbezahlte Immobilie, ohne erteilte Urkunde.
- Bezahlter KaufvertragVertrag und Nachweis der vollständigen Zahlung liegen vor, doch die Eintragung fehlt.
- Abtretung von RechtenEine Kette von „Gaveta“-Abtretungen, die auf Ihren Namen zu konsolidieren ist.
- Außergerichtlicher WegMit den erforderlichen Unterlagen, Benachrichtigungen und anwaltlicher Begleitung kann ein Antrag beim Grundbuchamt gestellt werden; die Weigerung des Verkäufers allein schließt diesen Weg nicht aus.
So funktioniert es.
- Vertrags- und ZahlungsprüfungWir prüfen den Kaufvertrag und den Nachweis der vollständigen Zahlung.
- Benachrichtigung und richtiger WegWir benachrichtigen den Verkäufer und wählen den Weg — außergerichtlich (Grundbuchamt) oder gerichtlich.
- Antrag auf ÜbereignungWir reichen den Antrag mit den Unterlagen ein, die die Urkunde ersetzen.
- Eintragung auf Ihren NamenMit der Entscheidung/dem Titel lassen wir die Übertragung im Grundbucheintrag vermerken.
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Wer diesen Bereich leitet.
Partnerin und zuständig für Immobilien- und Nachlasssachen (OAB/SP 428.777). Postgraduierte in Immobilienrecht (PUC/SP) und Erbrecht (PUC-Campinas). Notário-Luiz-Gama-Medaille (Stadtrat von Santo André). Fließend Englisch.
Letícia Marques kennenlernenHäufige Fragen.
Was ist die erzwungene Übereignungsklage?
Sie ist das Mittel, einen Verkäufer (der die Zahlung erhalten hat) zur Übertragung des Eigentums zu zwingen. Wird die Urkunde nicht freiwillig erteilt, ersetzt eine gerichtliche Entscheidung — oder das außergerichtliche Verfahren — die Zustimmung des Verkäufers und ermöglicht die Eintragung auf Ihren Namen.
Brauche ich einen eingetragenen Vertrag für die Übereignungsklage?
Nicht unbedingt. Die STJ-Vorschrift (Súmula) 239 erlässt die vorherige Eintragung des Vertrags für das Übereignungsrecht. Kaufvertrag, vollständige Zahlung und alle übrigen Voraussetzungen sind zu beweisen, einschließlich einer vollstreckbaren Verpflichtung zur Übertragung. Der Verzicht auf die Vorabeintragung beseitigt nicht die Notwendigkeit, Vertragskette und Grundbuchlage zu prüfen.
Geht es ohne Klage?
Ja, wenn Artikel 216-B des Gesetzes über öffentliche Register und die CNJ-Regeln erfüllt sind, mit Anwalt, Dokumentation und Benachrichtigungen. Das Grundbuchamt bearbeitet den Antrag; die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers ist nicht erforderlich, und jeder Widerspruch wird nach den Verfahrensregeln beurteilt. Dauer und Durchführbarkeit hängen vom Fall ab.
Was, wenn der Verkäufer verstorben ist?
Der Tod des Verkäufers verhindert keine Prüfung der Übereignungsklage. Der Vertreter des Nachlasses oder die betreffenden Nachfolger sind je nach Stadium der Erbfolge zu ermitteln, und die Voraussetzungen der Übertragung sind zu beweisen. Der Abschluss des Nachlassverfahrens des Verkäufers sollte nicht stets als Vorbedingung angenommen werden.
Bezahlt, aber keine Urkunde?
Senden Sie Vertrag und Zahlungsnachweis per WhatsApp. Wir prüfen, ob die Übereignungsklage gilt und welcher Weg zu den Unterlagen und Umständen passt.