Außergerichtliches Nachlassverfahren: wie es funktioniert, wann es gilt und was sich mit CNJ-Resolution 571 änderte?
Außergerichtliches (notarielles) Nachlassverfahren beim Notariat: Voraussetzungen, Schritt für Schritt, Kosten und was sich mit der CNJ-Resolution 571/2024 änderte (Testamente und minderjährige Erben).
Das notarielle Nachlassverfahren formalisiert die Erbfolge durch öffentliche Urkunde bei Einigkeit und anwaltlicher Begleitung. Art. 12-A und 12-B der CNJ-Resolution 35/2007 regeln Testamente und Minderjährige unter besonderen Bedingungen. Resolution 695/2026 hebt den vorherigen ITCMD-Zahlungsnachweis als Urkundsvoraussetzung auf, ohne Steuerpflichten oder die besonderen Anforderungen São Paulos zu beseitigen.
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Nach einem Tod muss die Familie Vermögen, Schulden und Erbenrechte erfassen. Wo die Voraussetzungen erfüllt sind, können Nachlassverfahren und Teilung beim Notariat per öffentlicher Urkunde formalisiert werden, ohne das gesamte Verfahren vor Gericht zu führen. Die Alternative kann das Verfahren vereinfachen, ist aber nicht zwingend günstiger oder schneller.
Und zuletzt wurde es noch zugänglicher: Eine CNJ-Resolution erweiterte die Fälle, in denen das Notariat ein Nachlassverfahren abwickeln kann — einschließlich Fälle, die früher nur gerichtlich liefen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, was das außergerichtliche Verfahren ist, wann es gilt, den Ablauf Schritt für Schritt und was sich mit dieser Neuerung änderte.
Was ist das außergerichtliche Nachlassverfahren?
Das außergerichtliche Nachlassverfahren ist die Erfassung der Vermögenswerte, Rechte und Schulden des Verstorbenen und ihre Teilung unter den Erben, vollzogen durch öffentliche Urkunde beim Notariat — ohne Gerichtsverfahren. Es wurde durch Gesetz 11.441/2007 geschaffen und steht heute in Art. 610 der Zivilprozessordnung.
Die vom Notar ausgefertigte Urkunde ist ein gültiger Titel zur Übertragung der Vermögenswerte: Damit lassen die Erben die Immobilien beim Grundbuchamt auf ihre Namen eintragen, Fahrzeuge beim Detran umschreiben und Konten sowie Anlagen bei den Banken führen — ohne Bestätigung eines Richters. Das macht den Weg in der Praxis so viel agiler.
Welche Voraussetzungen gelten für das Verfahren beim Notariat?
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Die traditionellen Voraussetzungen des außergerichtlichen Weges sind:
Geschäftsfähigkeit und Vertretung: Alle Beteiligten identifizieren und bei Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen die Schutzmechanismen des Art. 12-A beachten.
Einigkeit: Alle müssen sich über die Erbauseinandersetzung einig sein (es darf keinen Streit unter den Erben geben).
Anwalt: Die Anwesenheit eines Anwalts ist bei der Urkunde obligatorisch; er begleitet die Parteien.
ITCMD-Regelungen: CNJ-Resolution 695/2026 hebt den vorherigen Zahlungsnachweis als Urkundsvoraussetzung auf, ohne Melde- und Zahlungspflichten zu beseitigen. Die Urkunde muss festhalten, dass die Parteien, anwaltlich beraten, ihre Pflichten kennen. Ohne vorherige Zahlung meldet der Notar die Steuerbehörde innerhalb von fünf Tagen oder der steuerrechtlichen Frist. Sefaz-SP hält landesrechtliche Anforderungen aufrecht; eine SIPET-Meldung ist keine Erlaubnis, die Steuer unbezahlt zu lassen.
Urkunden: Sterbeurkunde, Dokumente der Erben und des Verstorbenen, Urkunden der Vermögenswerte und Steuerbescheinigungen.
Bei Konflikt unter den Erben oder wo das Gesetz es verlangt (in den Fällen, die wir sehen), wird der Weg zum gerichtlichen Verfahren. Deshalb ist der erste Schritt immer die Diagnose: zu prüfen, ob der Fall die Bedingungen für das Notariat erfüllt.
Was änderte sich mit CNJ-Resolution 571/2024?
CNJ-Resolution 571/2024 fügte in Resolution 35/2007 konkrete nationale Bedingungen für notarielle Verfahren mit Testamenten sowie Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen ein. Diese Regeln sind keine uneingeschränkte Erlaubnis allein aufgrund von Einigkeit.
Mit Testament: Art. 12-B verlangt die ausdrückliche gerichtliche Genehmigung für ein gültiges, wirksames Testament durch rechtskräftiges, nicht anfechtbares Urteil im Eröffnungs- und Ausführungsverfahren, neben Einigkeit und anwaltlicher Begleitung. Art. 12-A gilt zusätzlich für Minderjährige oder Geschäftsunfähige. Eine Kindesanerkennung oder andere unwiderrufliche Verfügung versperrt nach der Regel den notariellen Weg; auch behauptete Ungültigkeit oder Unwirksamkeit erfordert ein rechtskräftiges Urteil.
Mit minderjährigen oder geschäftsunfähigen Erben: Art. 12-A verlangt, dass ihr Erb- oder Güterteil ein ungeteilter Bruchteil jedes Vermögenswerts ist, ohne Verfügung über ihr Vermögen oder ihre Rechte. Die Wirksamkeit der Urkunde erfordert ein zustimmendes Gutachten der Staatsanwaltschaft. Ein Widerspruch wird dem zuständigen Gericht vorgelegt.
Es ist eine wichtige Änderung, die mehr Fälle ans Notariat bringt und die Gerichte entlastet. Aber „es beim Notariat machen zu können“ heißt nicht, dass es einfach ist: Diese Fälle erfordern sorgfältige Behandlung und anwaltliche Prüfung, denn die Details (Art des Testaments, Interessen der geschäftsunfähigen Person) machen den Unterschied.
Wie läuft es ab, Schritt für Schritt?
Der außergerichtliche Weg folgt in der Regel dieser Reihenfolge:
1. Dokumente sammeln: Sterbeurkunde, Dokumente des Verstorbenen und der Erben, Heiratsurkunde sowie die Unterlagen des Vermögens (Grundbuchauszüge, Kontoauszüge, Fahrzeugpapiere).
2. Bestellung eines Anwalts und Prüfung der Bedingungen (Einigkeit, Geschäftsfähigkeit, Testament).
3. Teilungs- und Steuerregelungen: Den bestehenden Güteranteil von der Erbschaft trennen, Ansprüche berechnen und ITCMD-Pflichten erfüllen. Eine Urkunde ohne vorherigen Zahlungsnachweis bleibt Art. 15 der Resolution 35/2007 und landesrechtlichen Anforderungen unterworfen.
4. Beurkundung der Urkunde: Ihren Inhalt prüfen und die Unterschriften der Parteien persönlich oder durch wirksame Vertretung organisieren, mit anwaltlicher Begleitung und etwaigen besonderen Kontrollen.
5. Übertragung der Vermögenswerte: Eintragung der Immobilien in den Grundbüchern, Umschreibung der Fahrzeuge und Freigabe der Konten auf Grundlage der Urkunde.
Praxisbeispiel: das Nachlassverfahren der Familie Andrade beim Notariat
In diesem hypothetischen Beispiel hinterlässt Herr Andrade eine Wohnung, ein Auto, seine Ehefrau und zwei erwachsene Kinder. Es gibt kein Testament und alle sind sich über die Teilung nach ihren Rechten einig. Güterstand, Herkunft der Vermögenswerte und Schulden sind zu prüfen; man kann nicht annehmen, die Witwe erbe denselben Anteil wie jedes Kind.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann die Familie eine notarielle Urkunde wählen, die steuerliche Erfüllung organisieren und die spätere Registrierung abschließen. Einigkeit und vollständige Dokumente helfen dem Prozess, rechtfertigen aber weder ein Versprechen des Abschlusses in Wochen noch eine bestimmte Ersparnis gegenüber dem Gerichtsverfahren. Dieses Beispiel ist kein tatsächliches Kanzleiergebnis.
Die häufigsten (und teuersten) Fehler
Fristen verwechseln. Art. 611 CPC räumt zwei Monate zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens ein. Die Verspätungsstrafe von São Paulo nutzt 60 Tage ab Tod und kann 10% der Steuer betragen, steigend auf 20% nach 180 Tagen (Art. 21, Gesetz 10.705/2000). Steuererklärung, Zahlung und mögliche Verlängerungen folgen eigenen Regeln.
Das Notariat trotz Streit versuchen. Ohne Einigkeit der Erben ist der Weg gerichtlich; auf dem Notariat zu bestehen verursacht nur Verzögerung.
Das Vorhandensein eines Testaments ignorieren. Auch mit der CNJ-Lockerung muss das Testament vor der Urkunde korrekt behandelt werden.
Die Schulden des Verstorbenen vergessen. Schulden werden bis zur Höhe der Erbschaft bezahlt und müssen bei der Erbauseinandersetzung berücksichtigt werden.
Vermögenswerte auslassen. Vergessene Vermögenswerte erfordern später eine Nachteilung — Mehrarbeit und Zusatzkosten.
Checkliste: für ein reibungsloses außergerichtliches Verfahren
Alle Beteiligten identifizieren und Einigkeit, Geschäftsfähigkeit und Vertretung prüfen, mit den für Minderjährige oder Geschäftsunfähige erforderlichen Schutzmechanismen.
Das Vorhandensein eines Testaments prüfen (Abfrage beim CENSEC-Zentrum).
Urkunden und Dokumente des Verstorbenen, der Erben und des Vermögens sammeln.
ITCMD-Erfüllung und Fristen planen. Eine Urkunde ohne vorherigen Zahlungsnachweis beseitigt keine Steuerpflichten; Ratenzahlungen hängen von ihren Voraussetzungen ab.
Eine vollständige Erfassung der Vermögenswerte und Schulden vornehmen, um eine Nachteilung zu vermeiden.
Von Anfang an auf einen Anwalt setzen (gesetzliches Erfordernis und Sicherheit der Erbauseinandersetzung).
Häufige Fragen zum außergerichtlichen Nachlassverfahren
Was ist das außergerichtliche Nachlassverfahren?
Es erfasst Vermögenswerte, Rechte und Schulden des Verstorbenen und formalisiert deren Zuteilung oder Teilung durch öffentliche Urkunde mit anwaltlicher Begleitung. Die Urkunde braucht keine gerichtliche Bestätigung und trägt die spätere Registrierung und Freigabe der Vermögenswerte. Manche Fälle erfordern vorheriges gerichtliches Vorgehen. Kosten und Dauer hängen vom Fall ab.
Welche Voraussetzungen gelten für das Verfahren beim Notariat?
Erforderlich sind Einigkeit, Anwalt oder öffentlicher Verteidiger, ordnungsgemäße Identifizierung und Vertretung sowie die Dokumentation der Parteien und des Nachlasses. Testamente und Minderjährige unterliegen Art. 12-A und 12-B der CNJ-Resolution 35/2007. Resolution 695/2026 hebt den vorherigen ITCMD-Zahlungsnachweis als Urkundsvoraussetzung auf, ohne landesrechtliche Steuerpflichten zu beseitigen.
Ist ein außergerichtliches Verfahren bei Testament möglich?
Es kann nach Art. 12-B möglich sein. Ein gültiges und wirksames Testament erfordert ausdrückliche gerichtliche Genehmigung durch rechtskräftiges, nicht anfechtbares Urteil im Eröffnungs- und Ausführungsverfahren, zudem Einigkeit und anwaltliche Begleitung. Art. 12-A gilt zusätzlich bei Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen. Eine Kindesanerkennung oder andere unwiderrufliche Verfügung versperrt nach der Resolution den notariellen Weg.
Kann ein Verfahren mit minderjährigem Erben beim Notariat erfolgen?
Ja, vorbehaltlich Art. 12-A: Der Erb- oder Güterteil des Erben muss ein ungeteilter Bruchteil jedes Vermögenswerts sein, ohne Verfügung über sein Vermögen oder seine Rechte, und die Wirksamkeit der Urkunde hängt vom zustimmenden Gutachten der Staatsanwaltschaft ab. Ein Widerspruch bringt den Fall vor Gericht. Bloß zu behaupten, die Teilung schade nicht, genügt nicht.
Wo wird das außergerichtliche Verfahren in São Paulo abgewickelt?
Das Notariat kann frei gewählt werden, ohne die sachlichen Zuständigkeitsregeln des gerichtlichen Verfahrens, vorbehaltlich besonderer Regeln für elektronische Urkunden. Die Urkunde wird dann dem zuständigen Grundbuchamt, den Banken und weiteren Stellen vorgelegt. Testamente müssen geprüft werden; im Ausland befindliche Vermögenswerte können nicht in diese Urkunde aufgenommen werden.
Wann sollte ich für das außergerichtliche Verfahren einen Anwalt suchen?
Suchen Sie von Anfang an Rat, um Erben, Dokumente, Fristen und Eignung zu erkennen. Anwalt oder öffentlicher Verteidiger sind obligatorisch. Frühe Beratung hilft, das Verfahren zu organisieren, garantiert aber weder Straffreiheit noch ein festes Abschlussdatum. Die Urkunde kann Berichtigung erfordern oder in gesetzlich zulässigen Fällen angefochten werden.
Eine Alternative, die Einigkeit und rechtliche Prüfung erfordert
Der notarielle Weg kann Fälle mit Einigkeit, Dokumentation und Erfüllung der Voraussetzungen passen. Testamente und Minderjährige erfordern zusätzliche Kontrollen; neue ITCMD-Regeln beseitigen keine Steueranalyse. Die Eignung hängt vom Fall ab, ohne Versprechen von Frist oder Ersparnis.
Einigkeit, Dokumentation und Rechtsschutz stehen im Mittelpunkt. Gerichtliche Genehmigung, Prüfung durch die Staatsanwaltschaft sowie Steuer- oder Registerpflichten können nicht allein deshalb entfallen, weil die Familie eine Urkunde bevorzugt.
Bei Falchet e Marques Sociedade de Advogados, einer Kanzlei in São Paulo (Av. Paulista), führen wir außergerichtliche und gerichtliche Nachlassverfahren — vom Sammeln der Dokumente und der ITCMD-Berechnung bis zur Beurkundung und Registrierung der Vermögenswerte. Wenn Ihre Familie eine Erbschaft regeln muss, lohnt es sich zu prüfen, ob der Fall über den notariellen Weg laufen kann.
Sprechen Sie mit unserem Team auf WhatsApp: +55 11 95901-1854 — und erfahren Sie, ob Ihr Nachlassverfahren beim Notariat abgewickelt werden kann.
