Nachlass · São Paulo

Estate Planning in São Paulo

Planen Sie die Vermögensübertragung zu Lebzeiten durch Schenkungen, Nießbrauch, Testamente, Holdinggesellschaften oder andere geeignete Gestaltungen. Wir beurteilen Ziele, Kosten und Risiken, um einen Plan zu erstellen, der zu Ihrer Familie und zum brasilianischen Recht passt.

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Kurz gesagt

Estate Planning ordnet, wie Vermögen übertragen und verwaltet wird, unter Wahrung persönlicher Wünsche, geschützter Erbrechte und des Lebensunterhalts des Schenkers. Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt, Testamente und Holdinggesellschaften können helfen, garantieren jedoch keine Ersparnisse, Streitfreiheit oder Befreiung vom Nachlassverfahren. Die Geschäftsfähigkeit muss für jeden Akt geprüft werden; Alter, Krankheit oder Behinderung beseitigen sie nicht automatisch. Erschwerte Willensäußerung kann Unterstützungsmaßnahmen oder Erwachsenenbetreuung (curatela) erfordern, vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen. Niemand kann für eine andere Person ein Testament errichten.

Was wir übernehmen

Die Instrumente, die wir einsetzen.

  • Schenkung mit NießbrauchvorbehaltÜberträgt das nackte Eigentum und kann Nutzung und Erträge beim Schenker belassen, vorbehaltlich Laufzeit, Vermögenswert und geltender Formvorschriften.
  • TestamentVerteilt den frei verfügbaren Teil und schützt, wen Sie wünschen, im Rahmen des Gesetzes.
  • FamilienholdingOrdnet Vermögen und Gesellschaftsregeln, mit eigener Planung für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen; die Gründung einer Gesellschaft beseitigt nicht selbst das Erfordernis eines Nachlassverfahrens.
  • SchutzklauselnWir prüfen Klauseln zu Güterstand, Unpfändbarkeit, Veräußerungsbeschränkungen und Rückfall, einschließlich ihrer Voraussetzungen und Grenzen.
  • ITCMD und SteuernStrategie für die ITCMD-Belastung, mit Blick auf die Steuerreform.
  • UnternehmensnachfolgeKontinuität des Unternehmens und Übergang zwischen Gesellschaftergenerationen.
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Schritt für Schritt

So funktioniert es.

  1. Überblick über Vermögen und FamilieWir erfassen Vermögenswerte, Erben und Ziele sowie die Risiko- und Steuerpunkte.
  2. Wahl der InstrumenteWir kombinieren Schenkung, Testament, Holding und Klauseln passend zu Ihrem Fall.
  3. UmsetzungWir erstellen Dokumente und koordinieren Gesellschaftsgründung, formelle Ausfertigung und die einschlägigen Eintragungen. Öffentliche notarielle Urkunden werden vom Notariat ausgefertigt.
  4. Regelmäßige ÜberprüfungWir verfolgen Veränderungen in Familie, Vermögen und Recht, um den Plan aktuell zu halten.
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Wer es betreut

Wer diesen Bereich leitet.

Renato Falchet
Renato Falchet

Gründungspartner (OAB/SP 344.334). Postgraduierter in Erbrecht (PUC-Campinas) und Wirtschaftsrecht (FGV). Spezialist für Estate Planning, Familienholdings und Unternehmensnachfolge. Fließend Englisch.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Was ist Estate Planning?

Estate Planning ordnet die Übertragung und Verwaltung von Vermögen zu Lebzeiten durch für die Familie geeignete Gestaltungen, etwa Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt, Testamente und Holdinggesellschaften. Es zielt darauf ab, Entscheidungen vorwegzunehmen, Kosten zu planen und Risiken zu verringern, unter Wahrung der Rechte Dritter und rechtlicher Grenzen. Ersparnisse und Streitfreiheit sind nicht garantiert.

Wann sollte ich beginnen?

Beginnen Sie, wenn Sie Ziele und Alternativen in Ruhe abwägen können, mit der für die gewählten Akte erforderlichen Geschäftsfähigkeit. Überprüfen Sie den Plan, wenn sich Familie, Vermögen oder Recht ändern. Alter, Krankheit oder Behinderung allein beseitigen die Entscheidungsfähigkeit nicht.

Senkt die Planung Steuern?

Manche Szenarien können Ersparnisse bringen, andere schaffen neue Steuern und laufende Kosten. Wir vergleichen Alternativen anhand dokumentierter Informationen und berücksichtigen ITCMD, andere Steuern, Formalisierungskosten und geltende Regeln. Es gibt keine automatische Steuerbefreiung und keine Garantie gegen ein angefochtenes Nachlassverfahren.

Kann ich verschenken und die Vermögenswerte weiter nutzen?

Ja. Eine Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt kann das nackte Eigentum übertragen und Nutzung und Erträge für die genannte Laufzeit beim Schenker belassen, vorbehaltlich der erforderlichen Formalitäten und Eintragungen. Geschützte Erbrechte und der Lebensunterhalt des Schenkers müssen gewahrt werden. Der Nießbrauch bewahrt nicht jede Eigentumsbefugnis und beseitigt keine Unterhalts- und Steuerpflichten.

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